Editorial 3/98

Ein Pflanzenpräparat mit lebensgefährlichen Wirkungen

Die Situation ist eigenartig und schwer verständlich: Da wird ein Arzt wegen Körperverletzung verurteilt. Meines Erachtens zu recht, hat er doch an einem sich ihm anvertrauenden Patienten viel zu viele und vor allem unnötige Röntgenuntersuchungen durchgeführt. Der Grund: Der Mediziner wollte höhere Punktwerte mit der Kasse abrechnen, eben mehr verdienen.

Da gibt es andererseits ein pflanzliches Präparat (Phytophormakon kann man es nicht nennen!), das eine Fülle unerwünschter Wirkungenhervorruft: Eslöst u.a.Krebs aus (immerhin 80-85% aller Fälle

von Lungenkrebs), verursacht Durchblutungsstörungen und - von keinem Fachmann bestritten - es mindert die Lebenserwartung um etwa acht Jahre. Daher hat die US-Umweltbehörde Tabakrauch gemeinsam mit Asbest, Arsen und Benzol in ihre Liste der Hauptkrebsverursacher aufgenommen. Läge die Droge als Nicotionae folium der Kommission E zur Beurteilung vor, ich, als ihr Mitglied, plädierte für eine Negativ-Monogrophie mit der zusätzlichen Empfehlung, dieses »Mittel« umgehend aus dem Verkehr zu ziehen. Aber die Realität ist anders, Produkte dieser Pflanze sind überall in der Öffentlichkeit erhältlich in einer Form von Selbstmedikation, die besonders von Jugendlichen zunehmend genutzt wird. Zusätzlich wird auch noch für dieses toxische und lebensverkürzende Produkt geworben.

jedoch kein Gericht erhebt Anklage gegen die Verantwortlichen. Ist es etwa keine vorsätzliche Körperverletzung, wenn während des bewußten Konsums dieser pflanzlichen Droge auch der unbeteiligte Dritte ungewollt einer potentiellen Schädigung seiner Gesundheit ausgesetzt ist? In Deutschland gibt es nach Schätzungen von Medizinern pro Jahr etwa 440 Tote durch Passivrauchen. Bereits durch das unfreiwillige inhalieren steigt das Risiko, am Herzen oder an der Lunge zu erkranken, noch Angaben der Deutschen Herzstiftung je noch Dauer und Intensität um 30-90%. Sicherlich ist es volkswirtschaftlich gesehen verfehlt, für ein Verbot der Werbung zum Verbrauch dieser Pflanze zu plädieren.

Immerhin wurde erst kürzlich wieder von Statistikem berechnet, daß Nichtraucher für die Gesellschaft teuerer als Raucher seien: Nichtraucher werden im Durchschnitt älter, verzehren so länger ihre Rente oder Pension und leiden logischerweise an mehr kostspieligen Alterskrankheiten. Zudem zahlt der Raucher noch zusätzlich Millionen DM in die staatliche Steuerkasse. Auch das ist natürlich ein Standpunkt, den man in unserer pluralistischen Gesellschaft vertreten kann. Lassen Sie mich überlegen: Was wäre eigentlich, wenn ich meine demokratische Meinungsfreiheit ausnutzte und über das Plakat eines Wein- oder Biertrinkers (z.B. auf einem fränkischen Weinfest oder dem Oktoberfest in München) den Slogan klebte: »ich trinke gem« oder »ich betrinke mich gem«? Immerhin hätte diese Aussage gegenüber dem überall plakatierten Satz »ich rauche gem« zumindest für den Zyniker doch zwei Vorteile: Ich schädige mich nur alleine und nicht meinen nichttrinkenden Tischgenossen und vielleicht tue ich ja sogar noch zusätzlich etwas für meine Gesundheit. Haben doch epidemiologische Studien wahrscheinlich gemacht, daß Wein, besonders Rotwein, in Maßen genossen aufgrund seines Gehalts an dem Lignan Resveratrol potentiellen Malaisen des Herzens vorbeugt.

Sie meinen, das Ei des Kolumbus gefunden zu haben? Erst rauchen, dann Rotwein? An diese Möglichkeit »R+R« hatte ich bis heute noch nicht gedacht.

F.-C. Czygan