| Editorial 2/99
Begriffsverwirrungen
Wir leben offenbar in einer Zeit, in der man beim Gebrauch der Sprache als
internationales Verständigungsmittel nicht mehr unbedingt auf Genauigkeit bei der
Umsetzung einer anerkannten Begriffsdefinition achten muß; daß dies auch im Bereich der
Wissenschaft geschieht, ist besonders bedauerlich.
Was ist mit dieser orakelhaften Einleitung angesprochen?
Zum Beispiel: Die seit einiger Zeit von daran offenbar aus welchen Gründen auch
immer Interessierten geschürte Diskussion über eine »Bioverfügbarkeit« von
»Herbal Medicinal Products« (HMP). So heißen zur Therapie von Krankheiten, aber auch in
der Selbstmedikation zur Erhaltung der Gesundheit verwendete Arzneipflanzen-Zubereitungen
jetzt bei der europäischen Administration eine Bezeichnung übrigens, die bildhaft
ist und in der modernen Welt ohne weitere Erläuterungen verstanden wird.
Ob Wissenschaftler oder Laie, jeder weiß, daß HMP, selbst aus einer einzelnen
Arzneipflanze, meist als Extrakt hergestellt, ein Stoffgemisch darstellen. Dieses wird,
auch in der amtlichen Zulassungspraxis, in seiner Gesamtheit als »Wirkstoff« angesehen.
Werden aus solchen Extrakten einzelne, chemisch definierte Substanzen isoliert, denen im
experimentellen oder klinischen Nachweis spezifische Wirkungen zukommen, so sind diese in
der Definition nur noch so lange HMP, wie sie im Gesamtpflanzenprodukt oder in definierten
Extrakten vorliegen; im chemischen Reinstoff-Arzneimittel erfüllen sie nicht mehr die
Definition des HMP oder Phytopharmakons.
Unabhängig davon gibt es in diesen Extrakten teils prominente Einzelstoffe, die nicht
notwendigerweise mit der therapeutisch genutzten Wirksamkeit im Zusammenhang stehen, aber
als »Leitsubstanzen« geeignet sind, z.B. für Standardisierungszwecke. Auf der Hand
liegt es, daß im Sinne der Definition die Untersuchung einer Bioverfügbarkeit dieser
Leitsubstanzen wenig zweckdienlich wäre tatsächlich nicht wissenschaftlich
begründbar.
Wie also soll bei diesen Gegebenheiten die »Bioverfügbarkeit« eines HMP experimentell
festzustellen sein? Zur Erinnerung: Bioverfügbarkeit ist definiert als »Ausmaß und
Geschwindigkeit, mit denen ein Wirkstoff am Wirkort (Rezeptor) zur Verfügung steht«.
Bestimmende Faktoren sind Daten aus der Aufnahme in, die Verteilung im Organismus,
Verstoffwechselung und Ausscheidung, zusammen als Kinetikdaten bezeichnet.
Diese Sachlage macht klar, daß eine pharmakologische Charakterisierung von HMP sich in
erster Linie an experimentell oder klinisch festzustellenden Wirksamkeiten orientieren
wird; die hierbei benutzten Methoden sind die gleichen, mit denen Wirkungen chemischer
Monosubstanzen untersucht werden. Daher ist es durchaus möglich, die erwünschten
Wirkungen von HMP mit denjenigen entsprechender bekannter chemischer Stoffe zu vergleichen
man könnte von Äquivalenz-Untersuchungen sprechen. Vielleicht ergibt sich dabei
sogar bei gleicher, erwünschter Wirksamkeit, daß das HMP weniger unerwünschte
Begleitwirkungen hat.
Sic transit gloria definitionis!
Ihr Fritz H. Kemper |